Abwasserleitungen müssen bis 2015 dicht sein

Das Grundwasser in Bottrop soll besser geschützt werden. Um Verschmutzungen zu vermeiden, müssen Hauseigentümer nachweisen, dass ihre Abwasserleitungen dicht sind. Die Besitzer von rund 23.000 Häusern in Bottrop sind aufgefordert bis zum Jahr 2015 ihre Abwasserleitungen zu überprüfen.

Für Hausbesitzer in den Wasserschutzgebieten in Kirchhellen und Feldhausen gilt ein deutlich früherer Stichtag. Vorbehaltlich einer Satzungsentscheidung, müssen sie ihre Leitungen bis 2013 überprüfen lassen.

Die Leitungen werden mit einer Kamerafahrt auf ihre optische Dichtigkeit untersucht. Abhängig von der Größe des Schadens bleiben ein bis zehn Jahre Zeit, die Rohrleitungen zu reparieren. "Landesweit geht man davon aus, dass 30 bis 70 Prozent der Abwasserkanäle reparaturbedürftig sind", sagt Oliver Rüdel, beim Tiefbauamt für die Dichtigkeitsprüfung zuständig. Er rechnet damit, dass Bottrop hierbei an der oberen Grenze des Durchschnitts liegt.

In ihrem Internetauftritt informiert die Stadt über die Details der Dichtigkeitsprüfung. Dort findet sich eine Datenbank, in der nach so genannten Sachkundigen für die Dichtigkeitsprüfung gesucht werden kann. Rüdel betont, dass nur die hier aufgeführten Prüfer von Tiefbauamt akzeptiert werden. Andernfalls werden die Prüfergebnisse nicht anerkannt. Eine Kamerafahrt durch die hauseigene Abwasserleitung kostet etwa 200 bis 500 Euro für Ein- bis Zweifamilienhäuser. Sollte dabei ein Schaden entdeckt werden, rät Rüdel dazu, Angebote von verschieden Fachfirmen einzuholen, zumal es verschiedene Reparaturverfahren gebe.

Bereits im Januar wurden die Hausbesitzer mit dem Grundbesitzabgabenbescheid über die Notwendigkeit der Dichtigkeitsprüfung informiert. Die ersten Hausbesitzer haben bereits reagiert und CD's mit den Videoaufnahmen an das Tiefbauamt geschickt.

Mieter sind von der Regelung des Landeswassergesetzes nicht betroffen. Die Dichtigkeitsprüfung und eine Leitungsreparatur dienen dem Bestandserhalt des Hauses und dürfen nicht den Nebenkosten und der Miete aufgeschlagen werden.

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