Neuer Bottrop-Pass ab April

Ab 1. April gibt es wieder neue Bottrop-Pässe. Die alten Pässe verlieren damit ihre Gültigkeit. Personen, die zurzeit Inhaber dieses Passes sind, erhalten in den nächsten Tagen mit der Post einen neuen Bottrop-Pass. Bedingung ist allerdings, dass die Anspruchsvoraussetzungen weiterhin vorliegen. Die neuen Bottrop-Pässe sind dann gültig bis zum 31. März 2012.

Wer bisher keinen Bottrop-Pass besitzt und diesen beantragen möchte, muss sich an das Sozialamt der Stadt Bottrop wenden. Zum Kreis der Anspruchsberechtigten gehören: Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Empfänger von laufender Sozialhilfe, Empfänger von Arbeitslosengeld II und deren im Haushalt lebende unterhaltsberechtigte Angehörige sowie Empfänger von wirtschaftlicher Jugendhilfe.

Die Pässe können beim jeweiligen Sachbearbeiter im Sozialamt beantragt werden. Auch Bezieher von Arbeitslosengeld II, die durch die Arge betreut werden, müssen sich in Sachen Bottrop-Pass an das städtische Sozialamt werden. Anlaufstelle ist das Büro am Berliner Platz 7, Zimmer 4.49. Die Öffnungszeiten sind montags, mittwochs und freitags 8.30 bis 12.30 Uhr. Ansprechpartner ist Christian Haarmann.

Der Bottrop-Pass bietet eine Reihe Vergünstigungen, in der Volkshochschule, der Musikschule, den städtischen Bibliotheken, beim Besuch von städtischen Theater- und Konzertveranstaltungen, den städtischen Bädern, Veranstaltungen des Jugendamtes für Kinder und Jugendliche sowie beim Einkaufen im Kaufhaus der Diakonie.

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