Informationen zum Zensus 2011 und der örtlichen Durchführung in Bottrop

Die Stadt Bottrop ist als kreisfreie Stadt für die örtliche Durchführung des Zensus 2011 zuständig. Hierbei werden in einer Haushaltsstichprobe ca. 4.700 Personen an ca. 850 Anschriften befragt. Außerdem werden alle Personen, die in Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften leben, wie z. B. in Seniorenunterkünften, in die Befragung mit einbezogen. In Bottrop sind das ca. 1.600 Personen. Die Befragung beginnt mit der Verteilung von Terminankündigungskarten und einem Begleitschreiben. Die 51 Erhebungsbeauftragten werden mit der Befragung ab Montag, 09.05.2011 beginnen. Alle Befragungsergebnisse müssen sich auf den Stichtag, 09.05.2011 beziehen. Die Erhebungsbeauftragten für die Haushaltsstichprobe werden in der Woche vor dem Stichtag geschult und erhalten im Anschluss an diese Schulung alle Erhebungsunterlagen ausgehändigt.

Zum vereinbarten Termin, welcher durchaus auch einige Wochen nach dem 09.052011 liegen kann, werden die Erhebungsbeauftragten die ausgewählten Haushalte aufsuchen und sich vor Ort ausweisen. In der Regel führen die Interviewer vor Ort eine persönliche Befragung durch. Auf Wunsch können Bürgerinnen und Bürger den Fragebogen auch selbst ausfüllen und an die kommunale Erhebungsstelle zurücksenden oder ein Online-Verfahren nutzen. Die Erhebung vor Ort bei den Bürgern und Bürgerinnen ist spätestens am 31.07.2011 abgeschlossen.
Die Befragung in den Haushalten erfolgt in zwei Schritten. Zunächst bittet der Interviewer, alle in einer Wohnung wohnenden Personen zu benennen und trägt diese in einer Erhebungsliste ein. Dabei werden folgende Angaben zu allen Personen im Haushalt abgefragt:
 Name
 Vorname
 Geburtsdatum
 Geschlecht
Diese Angaben werden benötigt, um den weiteren Verlauf der Erhebung organisatorisch sicher zu stellen. Anschließend führt der Interviewer zu jeder Person im Haushalt die Befragung anhand eines Fragebogens durch Für jede Person ist ein eigener Fragebogen auszufüllen.
Gefragt wird zusätzlich u. a. nach dem Familienstand, der Staatsangehörigkeit, der Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft. Ferner werden Fragen zur Erwerbstätigkeit, zum Bildungsstand und zum Wohnungsstatus (Haupt- oder Nebenwohnsitz) gestellt.
Für Auskunftspflichtige, die kein Interview mit dem Interviewer führen möchten, besteht – wie bereits erwähnt – die Möglichkeit, den Fragebogen selbst auszufüllen und anschließend an die Erhebungsstelle zu schicken oder Online mit einem elektronischen Fragebogen die Antworten abzugeben.
Für alle Fragen mit Ausnahme der Frage zur Glaubensgemeinschaft besteht eine Auskunftspflicht. Wer den Fragebogen selbst ausfüllen und zurücksenden will, sollte das in einem Zeitraum von zwei Wochen durchführen, um ein Mahnverfahren zu vermeiden. Für Fragen der Bürgerinnen und Bürger wurde eine Telefonhotline eingerichtet, die von Montag bis Freitag zu den üblichen Sprechzeiten frei geschaltet ist.

Erhebungsbeauftragte/Interviewer

Die Erhebungsstelle der Stadt Bottrop hat ihre Erhebungsbeauftragten ganz überwiegend aus den Beschäftigten der Stadtverwaltung angeworben. Lediglich ein kleiner Teil (<15%) ist aus dem Kreis der Angehörigen von Mitarbeitern der Stadtverwaltung angeworben worden. Alle Erhebungsbeauftragten bieten die Gewähr für Zuverlässigkeit und Verschwiegenheit und sind sorgfältig ausgesucht worden. Erhebungsbeauftragte haben sich bei der Bestellung schriftlich zu verpflichten, die Tätigkeit als Erhebungsbeauftragte(r) nicht für andere Zwecke als die des Zensus 2011 zu nutzen. Erhebungsbeauftragte dürfen die aus ihrer Tätigkeit gewonnenen Erkenntnisse nicht in anderen Verfahren oder für andere Zwecke verwenden. Sie sind auf die Wahrung des Statistikgeheimnisses nach § 16 Bundesstatistikgesetz (BStatG) und zur Geheimhaltung auch aus solcher Erkenntnisse schriftlich zu verpflichten, die ihnen im Rahmen ihrer Erhebungstätigkeit bekannt werden. Die Verpflichtung gilt auch nach Beendigung ihrer Tätigkeit.

Bedeutung des Zensus für Bottrop

Bei der Erhebung wird die amtliche Einwohnerzahl zum Stichtag 09.05.2011 festgestellt. Diese Einwohnerzahl ist für die Finanzzuweisungen des Landes die maßgebliche Bemessungsgrundlage. Es besteht somit ein großes Interesse, alle Einwohner richtig zu erfassen, um bei der Verteilung der Zuweisungen und Zuwendungen für die nächsten Jahre eine gute Grundlage zu bekommen.
Auch für die Planung von Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen und Einrichtungen für ältere Menschen sind Informationen darüber erforderlich, wie viele Menschen wo leben und wie alt sie sind. Fehlen verlässliche Bevölkerungszahlen, kann es zu Fehleinschätzungen kommen.
Darüber hinaus stellt die Vollerhebung aller Gebäude und Wohnungen einen unschätzbaren Wert für weitere Planungsverfahren dar.
Die Ergebnisse eines Zensus nutzen uns allen!

Kontaktdaten:
Erhebungsstelle Bottrop
Böckenhoffstr. 44 – 46
46236 Bottrop
Hotline: (02041) 70 50 70
E-Mail: zensus2011@bottrop.de

Gebäude- und Wohnungszählung

Alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnraum, das sind in Bottrop ca. 20.000, werden im Rahmen der Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) vom Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW) direkt befragt. Diese Befragung richtet sich an Privatpersonen, aber auch an Wohnungsunternehmen. Weil es kein flächendeckendes Register über Wohngebäude gibt, müssen Angaben über alle Wohnungen und Wohngebäude erfragt werden. Diese Daten sind wichtig – zum Beispiel wenn es um die Planung der Programme für die Städtebauförderung geht. Der Fragebogen zur Gebäude- und Wohnungszählung geht den Auskunftspflichtigen, den Gebäude- bzw. Wohnungseigentümern bzw. Verwaltern, ausschließlich per Post zu. Alle Antworten beziehen sich aber auf die Situation, wie sie am 9.
Mai 2011 ist oder war.
Für Fragen zur Gebäude- und Wohnungszählung stehen Auskunftspflichtigen die folgenden Optionen zur Verfügung:
- Fragen per E-Mail: gwz.zensus@it.nrw.de
- Telefonischer Kontakt: 0211 / 882 593 693
Ausgefüllte Fragebogen sind in dem Rückumschlag, den die Auskunftspflichtigen gemeinsam mit Ihren Erhebungsunterlagen erhalten, an die folgende Anschrift zu senden:
Landesbetrieb Information und Technik
Nordrhein-Westfalen (IT.NRW)
Geschäftsbereich Statistik
Projekt Zensus 2011
40152 Düsseldorf

Weitere Informationen zum Zensus finden Sie im Internet unter: www.it.nrw.de
oder www.zensus2011.de