Neue Bescheide zur Grundsteuer werden verschickt

Die Stadtverwaltung verschickt derzeit an alle Grundstückseigentümer in Bottrop neue Grundsteuerbescheide. Hintergrund ist, dass der Stadtrat am 15. März als einen Beitrag zur kommunalen Haushaltskonsolidierung den Steuersatz für die Grundsteuer der bebauten oder bebaubaren Grundstücke, die sogenannte Grundsteuer B, von 530 auf 570 v.H. angehoben hat. Und das mit nachträglicher Wirkung zum 1. Januar 2011.

Die neuen Abgabenbescheide enthalten die entsprechenden Grundsteuernachberechnungen und sind mit dem Datum vom 8. Juli versandt. Nach Mitteilung der Stadtverwaltung sind die Mehrbeträge für die Fälligkeitstermine 15. Februar, 15. Mai und 15. August in eine Gesamtsumme eingerechnet, die am 15. August zu zahlen ist bzw. diese Summe wird bei Vorliegen einer Kontovollmacht entsprechend von der Stadtkasse abgebucht. Der erhöhte Restbetrag für dieses Jahr ist dann wie gewohnt am 15. November zu entrichten.

Die Stadtverwaltung bittet um Verständnis, dass durch die automatisierte Bescheidkuvertierung eine getrennte Übersendung mehrerer Einzelbescheide an den gleichen Eigentümer nicht ausgeschlossen werden kann. Diese Vorgehensweise ist jedoch insgesamt kostengünstiger und mindert den Verwaltungsaufwand.

Für Rückfragen stehen die Mitarbeiter der Veranlagungsstelle unter den im Becheid angegebenen Telefonnummern zur Verfügung.