NRW-Förderung für Arbeitsplätze

Unternehmen aus Bottrop können wieder Investitionszuschüsse des Landes anfordern. Darauf weist jetzt die Wirtschaftsförderung der Stadt hin. Förderanträge auf Zuschüsse aus dem regionalem Wirtschaftsförderungsprogramm des Landes NRW (RWP) können bei der NRW.Bank eingereicht werden.

2010 hatte das Land einen Antragsstopp verhängt, der jetzt aufgehoben wurde. Trotz der Mittelbereitstellung weißt die NRW.Bank auf die Einschränkungen bei den Förderkonditionen hin. Angesichts unverändert knapper Haushaltsmittel und des Wegfalls der Mittel aus dem Konjunkturpaket I seien die Beschränkungen unvermeidlich.
Die Förderangebote sind Anreiz für Unternehmen, in den strukturschwachen Regionen des Landes zu investieren. Zur Förderkulisse gehört neben weiten Teilen der Metropole Ruhr auch die Stadt Bottrop. Das Förderangebot richtet sich vor allem an kleine und mittlere Unternehmen Aber auch große Unternehmen können gefördert werden, wenn es sich um Vorhaben mit einem bedeutenden Arbeitsplatzeffekt handelt.

Die Förderung richtet sich an die Anzahl der gesicherten und neu geschaffenen Arbeitsplätze und der Investitionssumme. Mindestes drei Arbeitsplätze müssen geschaffen werden. Bei Großunternehmen müssen es mindestens 100 Arbeitsplätze sein. Zudem müssen je neu zu schaffenden Arbeitsplatz 120.000 Euro und für jeden gesicherten Arbeitsplatz 90.000 Euro investiert werden.

Anträge können bis 2013 gestellt werden. Informationen über die Antragserstellung gibt die Wirtschaftsförderung unter der Telefonnummer 02041/703489.