Anmeldungen für Grundschulen bis 7. Oktober möglich

Anmeldungen zum Besuch einer Grundschule in Bottrop sind bis zum 7. Oktober möglich. Darauf hat jetzt das städtische Schulverwaltungsamt hingewiesen. Denn alle Kinder, die bis zum 30. September 2012 das sechste Lebensjahr vollenden, werden mit Beginn des Schuljahres 2012/2013 (01.08.2012) schulpflichtig. Das sind alle Kinder, die in der Zeit vom 01.10.2005 bis einschließlich 30.09.2006 geboren worden sind.

Außerdem können Kinder, die nach dem 30. September 2012 das sechste Lebensjahr vollenden, vorzeitig durch Anmeldung der Erziehungsberechtigten in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind (Schulfähigkeit).
Die Erziehungsberechtigten aller schulpflichtig werdenden Kinder erhalten Mitte September durch die Post ein Anmeldeformular, eine Informationsbroschüre sowie einen Freiumschlag zur Zurücksendung des Anmeldeformulars. Anmeldeunterlagen für vorzeitig einzuschulende oder auswärtige Kinder werden ab Mitte September zentral vom Schulverwaltungsamt, Osterfelder Straße 27, bei Angabe der Adresse verschickt.
Das Anmeldeformular ist mit dem Freiumschlag bis zum 7. Oktober an die gewünschte Grundschule zu senden. Die persönliche Vorstellung des Kindes an der aufnehmenden Grundschule muss nach Mitteilung des Schulverwaltungsamtes voraussichtlich zwischen dem 10. und dem 21. Oktober erfolgen. Über den genauen Vorstellungstermin erhalten die Eltern einen gesonderten Bescheid von der betreffenden Schule.