Personalausweis hat viele Funktionen und ist Pflicht

Der Personalausweis ist für deutsche Staatsangehörige ein Identitätsnachweis, mit dem man sich ausweist. Deshalb ist gesetzlich geregelt, dass alle Deutschen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und der Meldepflicht unterliegen oder sich überwiegend in Deutschland aufhalten, verpflichtet sind, einen Personalausweis zu besitzen. Von dieser Regelung sind diejenigen ausgenommen, die bereits über einen gültigen Reisepass verfügen. Eines der beiden genannten Dokumente deckt also die Ausweispflicht ab.

Neben der Funktion, Identitätsnachweis zu sein, hat der Personalausweis im Laufe der Zeit zusätzlich auch die Aufgabe übernommen, als Einreisedokument für die Staaten zu dienen, die ihn als solches anerkennen. Mit dem neuen Personalausweis, der seit dem 1.11.2010 ausgestellt wird, sind weitere Funktionen hinzugekommen. Durch den Fortschritt in der Kommunikations- und Informationstechnologie kann er nun auch die elektronische Authentisierungsfunktion im privaten und öffentlichen Sektor übernehmen, sofern man dies möchte. In Zukunft werden die jetzt noch recht wenigen Anwendungsmöglichkeiten zahlreicher werden.

Da der Staat den Besitz eines gültigen Personalausweises für den beschriebenen Kreis von Personen schon immer als verpflichtend festgelegt hat, wird dann, wenn kein Personalausweis beantragt wurde oder dessen Gültigkeit abgelaufen ist, eine Ordnungswidrigkeit begangen, die grundsätzlich mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

Vielleicht auch deshalb, weil der neue Personalausweis erheblich teurer ist als der alte (bis zu 28,80 Euro statt acht Euro), liegt die Zahl derer, die in Bottrop momentan kein gültiges Dokument besitzen, mittlerweile mit steigender Tendenz bei knapp 5.000 Personen.

Die Stadt Bottrop hat sich deshalb entschieden, dem nachzugehen. Geplant ist, dass zukünftig alle diejenigen angeschrieben werden, die nicht innerhalb eines Monats nach Ablauf der Gültigkeit einen neuen Antrag stellen. Auch die, die gar keinen Ausweis besitzen, werden im Laufe des Jahres 2012 nach und nach darauf hingewiesen und entsprechend zum Handeln aufgefordert. Damit greift die Stadtverwaltung eine Anregung von Betroffenen aus bereits erfolgten Bußgeld-Verfahren auf. Gibt es jedoch innerhalb einer Frist von zwei Monaten dann keine Reaktion, so behält sich die Stadtverwaltung vor, entsprechend der Dauer der Fristüberschreitung in der Höhe abgestufte Verwarn- bzw. Bußgelder zu verhängen. Diese bewegen sich zwischen 25 und 90 Euro zuzüglich eventueller Gebühren und Auslagen.

Sollte jemand wegen Krankheit, dauerhafter Behinderung oder aus anderen Gründen nicht in der Lage sein, einen Personalausweis zu beantragen, so bestehe auch die Möglichkeit, sich hiervon befreien zu lassen, wird bei der Stadtverwaltung betont. Auskunft hierzu würden die Bürgerbüros im Rathaus und in der Bezirksverwaltungsstelle Kirchhellen geben.

Weitere Informationen finden Interessierte auf der städtischen Internetseite "www.bottrop.de".