Gute Beteiligungsquote in Bottrop beim Bildungs- und Teilhabepaket

Anders als in vielen anderen NRW-Städten kann sich die Beteiligung am sogenannten "Bildungs- und Teilhabepaket" in Bottrop mehr als sehen lassen. Dies zeigt eine erste Auswertung von vom Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes NRW (MAIS) erhobenen Zahlen, die nach Auffassung der Stadtverwaltung für Bottrop allerdings noch weiter verbessert werden können. Sozialdezernent Willi Loeven ermuntert deshalb alle Anspruchsberechtigten, diese Zuwendungen auch geltend zu machen.

Im Rahmen des "Bildungs- und Teilhabepaketes" haben Kinder von Wohngeldempfängern sowie von Empfängern sonstiger Sozialleistungen (SGB II, SGB XII, wirtschaftliche Jugendhilfe) seit Beginn vergangenen Jahres Anspruch auf Leistungen für Bildung (Kostenübernahme ein- bzw. mehrtägiger Fahrten von Schulen und KiTas, persönlicher Schulbedarf, Kostenübernahme für angemessene Lernförderung, Übernahme der Kosten der Mittagsverpflegung) sowie für Teilhabe (Mitgliedsbeiträge für Sport, Spiel, Kultur, Unterricht in künstlerischen Fächern, Teilnahme an Freizeiten etc.).

Das Ministerium hatte im Dezember 2011 nun begonnen, die Zahlen der Kommunen in NRW abzufragen und statistisch aufzubereiten. Die ersten Statistiken zeigen, dass die Stadt Bottrop mit ihrer Umsetzungsstrategie auf dem richtigen Weg ist. Die Leistungen werden gut abgerufen. So liegt Bottrop im Bereich des SGB II bei der Auszahlung der Gelder des Bundes mit über 44 Prozent an der Spitze der Städte in NRW und befindet sich im Bereich der Anspruchsberechtigten von Wohngeld und Kindergeldzuschlag mit über 46 Prozent deutlich über dem Landesdurchschnitt, der bei 32 Prozent liegt.

Die Zahlen zeigen aber auch, dass noch nicht alle Anspruchsberechtigten die ihnen zustehenden Leistungen abrufen. Die Stadtverwaltung fordert daher alle betroffenen Eltern auf, die Ansprüche bei den zuständigen Stellen (Jobcenter „Arbeit für Bottrop“ für die Leistungsempfänger nach dem SGB II, Bürgerbüro / Wohngeldstelle für Wohngeld- und Kinderzuschlagsberechtigte, Sozial- oder Jugendamt für Empfänger sonstiger Sozialleistungen und Leistungen der Jugendhilfe sowie Schulverwaltungsamt für Anträge auf Mittagsverpflegung aller Leistungsberechtigten) geltend zu machen.

"Nur so kann es gelingen, möglichst vielen Kindern die Teilhabe an schulischen Aktivitäten zu ermöglichen bzw. bei der Gestaltung der Freizeit in Gemeinschaft mit Anderen teilhaben zu lassen und die Eltern selbst finanziell nicht zu stark zu belasten", betont Willi Loeven. "Sollten Fragen zum 'Bildungs- und Teilhabepaket' bestehen, können sich die Anspruchsberechtigten an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Antragstellen wenden. Dort werden sie kompetent beraten, um alle möglichen Ansprüche zu verwirklichen."

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Statistik zur Beteiligung am "Bildungs- und Teilhabepaket"
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