Rosenmontagsumzug: Parken am Wegesrand verboten

Auch Halteverbotsschilder werden den Weg des Rosenmontagszuges zieren. Ab 7 Uhr ist am 20. Februar das Halten und Parken in all jenen Straßen verboten, durch die der närrische Lindwurm seinen Weg nehmen wird. Das sind die Essener-, die Prosper-, die Brauer-, die Peter-, die Hans-Böckler- und die Böckenhoff-Straße. Die Stadtverwaltung bittet alle Bottroperinnen und Bottroper um Beachtung der Schilder, denn trotz des Verbotes parkende Fahrzeuge werden umgehend abgeschleppt. Auch Anwohner mit Anwohnerparkausweisen dürfen am Rosenmontag ihren Pkw in den betroffenen Straßen bis zum Nachmittag nicht wie gewohnt abstellen.