Neue Bottrop-Pässe ab April

Ab 1. April gibt es wieder neue Bottrop-Pässe. Die alten Pässe verlieren damit ihre Gültigkeit. Personen, deren Bottrop-Pässe am 31. März ihre Gültigkeit verlieren, erhalten den neuen Bottrop-Pass in diesem Jahr aber nicht automatisch zugesandt. Wenn die Anspruchsvoraussetzungen weiterhin vorliegen können sie sich gegen Vorlage des aktuellen Bewilligungsbescheides den neuen Bottrop-Pass im Zi. 4.49 des Sozialamtes, Berliner Platz 7 abholen. Ansprechpartner ist Christian Haarmann. Die Öffnungszeiten sind montags, mittwochs und freitags von 8.30 bis 12.30 Uhr. Neuausstellungen werden von den entsprechenden Sachbearbeitern des Sozial- oder Jugendamtes vorgenommen. Empfänger von laufenden Grundsicherungsleistungen für Arbeitssuchende nach dem Sozialgesetzbuch II (Arbeitslosengeld II) können sich den Bottrop-Pass im Sozialamt ausstellen lassen. Der Bottrop-Pass bietet eine Reihe Vergünstigungen, in der Volkshochschule, der Musikschule, den städtischen Bibliotheken, beim Besuch von städtischen Theater- und Konzertveranstaltungen, den städtischen Bädern, Veranstaltungen des Jugendamtes für Kinder und Jugendliche sowie beim Einkaufen im Kaufhaus der Diakonie.