Verschärfte Plakettenregelung in der Umweltzone

Ab dem 1. Januar 2013 gelten verschärfte Regeln in der Umweltzone Ruhrgebiet, zu der auch ein Teil des Bottroper Stadtgebietes gehört. Neben Fahrzeugen ohne Plakette dürfen zukünftig auch diejenigen, die nur über eine rote Plakette verfügen, nicht mehr die Umweltzone befahren. Die Änderung zum 1. Januar ist Bestandteil des im Oktober 2011 in NRW in Kraft getretenen Luftreinhalteplans. Dieser sieht eine sukzessive Verschärfung der Vorschriften für Feinstaubplaketten in der großen Umweltzone Ruhrgebiet vor. Danach haben ab 1. Juli 2014 nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette freie Fahrt. Ein Teil der Ausnahmeregelungen bleibt nach Mitteilung der Stadtverwaltung weiterhin gültig wie beispielsweise für Krankenwagen, Krankenfahrten oder Autos von Schwerbehinderten. Auch Sonderregelungen für Bus- oder LKW-Fuhrparks sind möglich. Konkrete Auskünfte darüber, wer eine Ausnahmegenehmigung erhalten kann, sind bei Rainer Wenzig im städtischen Straßenverkehrsamt unter der Rufnummer 70-4134 zu erhalten. Das Straßenverkehrsamt ist auch für die Erteilung der Ausnahmegenehmigungen zuständig.