Neue Einkommensgrenzen bei der sozialen Wohnraumförderung

Zum 1.Januar 2013 wurden die Einkommensgrenzen zur Beantragung eines Wohnberechtigungsscheins angehoben, teilt das Stadtplanungsamt mit. Dadurch haben jetzt Personen, die bisher knapp über der Bemessungsgrenze lagen, möglicherweise die Chance, einen Wohnberechtigungsschein zu bekommen. Ebenfalls angehoben wurden die Einkommensgrenzen für Anträge zur Zinssenkung bei öffentlichen Baudarlehen für geförderte Eigentumsmaßnahmen. Die landesrechtlichen Bestimmungen zur Förderung und Nutzung von Wohnraum enthalten eine Dynamisierungsklausel, die alle drei Jahre die bestehenden Einkommensgrenzen um den Prozentsatz erhöht, um den sich der Verbraucherpreisindex in diesem Zeitraum erhöht hat. Die vom Ministerium durchgeführte Berechnung führt im Ergebnis zu einer Anpassung der Grenzen um fast 6 Prozent.

Galt bisher ein 1-Personen-Haushalt mit einem bereinigten Jahreseinkommen von 17.000 Euro als berechtigt, eine geförderte Wohnung zu beziehen, so hat sich dieser Betrag nunmehr auf 18.010 Euro erhöht. Für eine junge Familie mit einem Kind beträgt die maßgebende Einkommensgrenze jetzt 31.330 Euro, statt bisher 29.800 Euro.

Diese Werte können nicht mit dem tatsächlichen Bruttoeinkommen verglichen werden, betont das Stadtplanungsamt. Den Einkommensgrenzen sei vielmehr das Haushaltseinkommen der Antragsteller, bereinigt um Werbungskosten und verschiedenen pauschalen Abzugsbeträgen aufgrund der Zahlung von Steuern und den Sozialversicherungsbeiträgen - insgesamt maximal 34 Prozent des Bruttoeinkommens - gegenüber zu stellen. Darüber hinaus können Freibeträge für pflegebedürftige oder schwer behinderte Personen geltend gemacht werden. Auch gesetzliche Unterhaltsverpflichtungen reduzieren das anrechenbare Einkommen. So wäre beispielsweise eine junge Familie noch berechtigt eine geförderte Wohnung zu beziehen, wenn das Jahresbruttoeinkommen des Haushalts etwa 48.000 Euro beträgt.

Fragen zur Einkommensermittlung und zur Einhaltung der maßgebenden Einkommensgrenze für den Einzelfall können Mitarbeiter der Abteilung für Wohnungswesen des Stadtplanungsamtes, Moltkestraße 14 - 16 beantworten. Hier befindet sich auch die kommunale Wohnungsvermittlungsstelle, die bei der Suche nach geeignetem, preiswertem Wohnraum helfen kann. Hauseigentümer melden hier frei werdende Sozialwohnungen und aus den vorliegenden Bewerbungen wird dann ein geeigneter Mieter vermittelt. Den größten Anteil der wohnungssuchenden Haushalte stellen zurzeit die Senioren dar, die aufgrund des Alters oder gesundheitlicher Probleme barrierefreien Wohnraum benötigen. Aber auch Familien mit Kindern, die bezahlbaren Wohnraum in einem attraktiven Wohnumfeld suchen, kann hier ein entsprechendes Angebot gemacht werden.