Mit Bedauern zur Kenntnis genommen

Oberbürgermeister Bernd Tischler hat die Ablehnung des vorgeschlagenen Moratoriums durch die Stenkhoffbad-Initiative mit Bedauern zur Kenntnis genommen. In einer Stellungnahme Tischlers heißt es: "Mit meinem Vorschlag habe ich versucht, im Interesse aller Beteiligten eine inhaltliche Kompromisslinie aufzuzeigen, die uns die notwendige Zeit gegeben hätte, alle Möglichkeiten zum Erhalt des Stenkhoffbades auszuloten und sowohl die finanziellen, als auch die Nutzerinteressen nach Möglichkeit in Übereinstimmung zu bringen. Ich finde es sehr bedauerlich, dass dieser Weg nun nicht gegangen werden soll.

Wenn die Vertreter der Initiative hierfür rechtliche Bedenken anführen, muss ich das zur Kenntnis nehmen. Gerichtliche Entscheidungen werden allerdings nur dann getroffen, wenn ein Gericht angerufen wird. Selbstverständlich bin ich davon ausgegangen, dass eine einvernehmlich verabschiedete Kompromisslösung nicht in einem Gerichtsverfahren endet und es immer Wege gibt, dies auch abzusichern. Hier sehe ich mich in enger Übereinstimmung mit den Bewertungen des Innenministeriums NRW. Auf der dortigen homepage wird zu den rechtlichen Möglichkeiten im Stadium zwischen Bürgerbegehren und Bürgerentscheid ausgeführt: 'Handeln die Vertreter eines Bürgerbegehrens mit dem Rat einen Kompromiss aus, der den Text des Bürgerbegehrens nicht uneingeschränkt umfasst, so erledigt sich das eingereichte Bürgerbegehren dadurch nicht. Soll der ausgehandelte Kompromiss rechtsverbindlich abgesichert werden, so kann dies nur durch Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen den Vertretern des Bürgerbegehrens und dem Rat gemäß § 57 VwVfG geschehen.'

Es gibt also nicht nur den Weg „alles oder nichts“. Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg für Vereinbarungen. Zu deren Umsetzung hat der Rat durchaus die Möglichkeit, einen direkten Bürgerwillen abzufragen und zur Grundlage eigener Entscheidungen zu machen. So kann der Rat der Stadt, insbesondere wenn er sich vertraglich gebunden hat, jederzeit eine Bürgerbefragung durchführen und sich das Ergebnis zu eigen machen. Mit entsprechender Mehrheit ist auch ein Ratsbürgerentscheid möglich. Ich persönlich habe keine Zweifel, dass mein Vorschlag, der von allen Beteiligten zunächst durchaus positiv aufgenommen wurde, im Falle einer Einigung auch umzusetzen wäre.

In Zeiten verstärkter unmittelbarer Bürgerbeteiligung muss es möglich sein, inhaltliche Kompromisse im Interesse der für die Sache besten Lösung zu finden. In diesem Sinne möchte ich meine Idee eines Moratoriums verstanden wissen."