Änderungen der Bußgeld-Verordnung greifen zum 1. April

Falschparker werden bald erhöhte Geldbußen zahlen müssen. Nach Zustimmung durch den Bundesrat Anfang Februar treten nun zum 1. April zahlreiche Änderungen der Bußgeld-Verordnung in Kraft. Folgende wesentliche Änderungen werden nach Mitteilung des städtischen Staßenverkehrsamtes wirksam: Fehlt der Parkschein oder ist die Parkzeit abgelaufen, wird das Verwarngeld von zurzeit fünf bis 25 Euro um jeweils fünf Euro angehoben. Bei einer Parkzeitüberschreitung um 30 Minuten wird das Bußgeld von fünf auf zehn Euro erhöht Auch bei längeren Parkzeitüberschreitungen werden die Bußgelder angehoben (bei bis zu einer Stunde 15 Euro (bisher 10 Euro), bei bis zu zwei Stunden 20 Euro (bisher 15 Euro), bei bis zu drei Stunden 25 Euro (bisher 20 Euro) und bei mehr als drei Stunden 30 Euro (bisher 25 Euro).

Der Höchstsatz von 35 Euro bei Verstößen wie das Parken in Feuerwehrzufahrten und auf Behindertenparkplätzen bleibt allerdins unverändert. Parken Autofahrer auf Radwegen, wird die Geldbuße von 15 Euro auf 20 Euro erhöht. Blockiert ein Autofahrer einen Schutzstreifen für Radfahrer werden 20 Euro fällig. Das verbotswidrige Parken auf Gehwegen wird zukünftig mit 20 Euro (bisher 15 Euro) geahndet.

Mit diesen Veränderungen wird den Wünschen der Bundesländer stattgegeben, die in den jetzigen Sanktionen keine vorbeugende Wirkung mehr erkennen können. Viele Autofahrer zahlten keine Parkgebühr mehr, sondern riskierten lieber ein Verwarngeld, lauten die Beobachtungen. Das Straßenverkehrsamt weist darauf hin, dass es seit 1990 keine Erhöhung der Falschparker-Sätze gegeben habe.