Neue Parkregelungen im Naherholungsgebiet „Grafenmühle“

Änderungen gibt es bei den Parkregelungen im beliebten Naherholungsgebiet „Grafenmühle“, Darauf hat jetzt die Bußgeldstelle des Bottroper Straßenverkehrsamtes hingewiesen.Mit den ersten Sonnenstunden im Jahr 2013 nimmt derzeit die Besucherzahl im gerade auch bei Motorradfahrern belieben Naherholungsgebiet „Grafenmühle“ wieder zu. Und die Erfahrungen aus den vergangenen Jahren haben nach Mitteilung der Botroper Verwaltungsmitarbeiter gezeigt, dass die Verkehrssituation an gut besuchten Tagen sehr brisant werden kann. Der Bereich des „Alten Postweges“, der entlang der Gastronomie, der Minigolfanlagen sowie der zahlreichen Treffpunkte der Zweiradfahrer führt, sei dabei besonders belastet.

"Die in beiden Fahrtrichtungen zu benutzende Straße wird durch zahlreiche Falschparker regelmäßig verstopft. Ein Vorwärtskommen der sich begegnenden Fahrzeuge ist dann kaum mehr möglich und führt dadurch zu einer erhöhten Gefährdung und Behinderung der sogenannten schwachen Verkehrsteilnehmer (Fußgänger und Radfahrer)", wird die Situation vor Ort beschrieben.

Aus diesen Gründen wurde in den vergangenen Wochen auf einer Fahrbahnseite ein absolutes Haltverbot eingerichtet. So soll sichergestellt werden, dass der fließende Verkehr in beiden Fahrtrichtungen möglich ist. Ein kurzfristiges Halten oder gar ein Parken (auch von Motorrädern) ist in diesem Bereich so nicht mehr zulässig. Die Bußgeldstelle warnt: Bei zukünftigen Kontrollen muss der Verkehrsteilnehmer damit rechnen, kostenpflichtig verwarnt zu werden. Im Falle einer Behinderung oder einer Gefährdung ist auch das Abschleppen der Pkw oder Motorräder zulässig und erforderlich.

Damit der erholsame Nachmittag nicht durch ein böses Erwachen beim Aufsuchen oder gar „Suchen“ seines Fahrzeugs endet, wird allen Fahrzeughaltern dringend empfohlen, die zahlreichen ausgeschilderten Parkplätze zu benutzen. Genannt werden der Parkplatz hinter "Elke´s Treff", der Parkplatz am Angelteich, der Parkplatz gegenüber dem Landhaus „Alter Brunnen“ sowie die Parkstreifen an den Straßen „Alter Postweg“ und „Zur Grafenmühle“.