Jugendschöffen dringend gesucht!

Es fehlen noch rund 30 Bewerber, die am Amtsgericht Bottrop oder in der Jugendstrafkammer des Landgerichts Essen Jugendschöffen werden wollen. Bis Anfang Juni sind die Bewerbungen noch möglich. Im Januar des kommenden Jahres beginnt an den Gerichten die neue Amtsperiode für Schöffen. Schöffen sind ehrenamtliche Richter, die mit den Berufsrichtern gleichgestellt sind. So zeigt sich die besondere Bedeutung des Schöffenamtes darin, dass ihnen das gleiche Stimmrecht wie den hauptamtlichen Richtern zusteht. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit notwendig. Folglich kann gegen die beiden ehenamtlichen Schöffen niemand verurteilt werden.

Gesucht werden Personen, die am Stichtag 1.1.2014 zwischen 25 und 69 Jahre alt sind. Die Bewerber müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, in Bottrop wohnen und die deutsche Sprache ausreichend gut beherrschen. Außerdem sollte ein Schöffe in Jugendstrafsachen möglichst eigene Erfahrungen in der Erziehung von Jugendlichen haben.

Da es sich beim Schöffenamt um eine ehrenamtliche Tätigkeit handelt, wird für die Ausübung keine Vergütung, sondern lediglich der Verdienstausfall bezahlt.

Die Stadt Bottrop bittet interessierte Bürgerinnen und Bürger, die für die Gerichtsperiode 2014 bis 2018 als Jugendschöffe tätig sein möchten, sich kurzfristig beim städtischen Fachbereich Jugend und Schule zu melden. Die Bewerbungsfrist endet am 5. Juni. Kontaktperson ist im Fachbereich Melanie Althammer, Prosperstraße 71/1, 46236 Bottrop, Tel.: 70-3784, e-Mail: Melanie.Althammer@bottrop.de.