Kämmerer zu den ersten Ergebnissen des Zensus 2011

Die heute (31. Mai 2013) verkündete neue amtliche Einwohnerzahl für Bottrop ist eine erfreuliche und so nicht erwartete Überraschung. Im Vergleich zur alten amtlichen Fortschreibung aus der Volkszählung 1987 kann Bottrop zum Zensusstichtag 9. Mai 2011 deutlich zulegen und kommt auf insgesamt 117.311 Einwohner. Somit wächst Bottrop um immerhin 708 Einwohner mit Hauptwohnsitz. Das entspricht einer Steigerung von 0,6 Prozent. Selbst zur eigenen Fortschreibung aus dem Melderegister ergibt sich ein Plus von 169 Einwohnern.

Von den 117.311 Einwohnern haben 27.450 Personen einen Migrationshintergrund. Allerdings leben 50,8 Prozent bereits 20 und mehr Jahre in Bottrop. Die Zahl der ausländischen Bevölkerung liegt bei 8.830. Das entspricht einem Anteil von 7,5 Prozent im Vergleich zur Gesamtbevölkerung.

Mit der höheren Einwohnerzahl liegt Bottrop über dem negativen Trend vieler Städte aus dem Rhein/Ruhrgebiet. Nur Gelsenkirchen konnte in dieser Region einen ähnlich hohen Bevölkerungszuwachs verzeichnen. Insgesamt sind die Abweichungen von den bisherigen amtlichen Zahlen allerdings bei den kreisfreien Städten – bis auf einige Ausnahmen - nicht so hoch wie erwartet und liegen ähnlich wie der Landestrend bei einem Minus bis zu 1,5 Prozent.

Die Einwohnerzahl stellt einen wichtigen Verteilungsmaßstab im kommunalen Finanzausgleich nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz dar. Die heute vorgestellten Ergebnisse des Zensus 2011 haben nach Mitteilung der Stadtverwaltung bei veränderten Bevölkerungszahlen Auswirkungen auf die Verteilung der Finanzausgleichsmasse und somit auf die Höhe der Schlüsselzuweisungen.

Im Rahmen der Aufstellung des Gemeindefinanzierungsgesetzes (GFG) 2014 ist geplant, die veränderten Einwohnerzahlen für die einzelnen Kommunen zu berücksichtigen. "Inwieweit sich durch die positiven Einwohnerzahlen für die Stadt Bottrop höhere Schlüsselzuweisungen ergeben, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend beurteilt werden", erläutert Stadtkämmerer Willi Loeven.
Dies werde von der Bevölkerungsentwicklung und den veränderten Zahlen der übrigen NRW-Kommunen beeinflusst und könne konkret erst nach Vorliegen der ersten Modellrechnung zum GFG im August/ September des Jahres beurteilt werden“.