Auflagen für Erdwärmenutzung in Wasserschutzgebieten erhöht

Bei der Zulassung von Erdwärmeanlagen sind in den letzten Monaten neue Gerichtsurteile ergangen. Sie haben Auswirkung auf die Erteilungen von Genehmigungen und sind seitens der Behörden, der ausführenden Unternehmen und der Auftraggeber zu berücksichtigen. Besonders betroffen sind Grundstücke, die in einem Wasserschutzgebiet liegen, teilt die Verwaltung der Stadt Bottrop mit. Für die Errichtung und den Betrieb einer Geothermie-Anlage musste schon immer eine wasserrechtliche Erlaubnis beantragt werden. Dadurch soll eine Gefährdung für das Grundwasser und mithin der Bevölkerung vermieden werden. Neu ist, dass die entsprechenden Auflagen sich durch jüngste Gerichtsurteile erhöht haben, insbesondere wenn die Anlage in einem Wasserschutzgebiet errichtet werden soll.

Dies betrifft vor allem den Stadtbezirk Kirchhellen, auf dessen Gebiet im Norden die Wasserschutzzone III B des Wasserwerkes Holsterhausen/Üfter Mark liegt. Im Fokus stehen dabei die Anlagentypen, die mittels senkrechter Sonden in größerer Tiefe Erdwärme nutzen und dabei mehrer Gesteinschichten durchdringen.

Die Stadtverwaltung betont, dass auch in diesem Gebiet in Zukunft nach Einzelfallprüfung eine wasserrechtliche Erlaubnis für die Erdwärmenutzung mittels Erdwärmesonden erteilt werden kann. Voraussetzung ist aber, dass der Bottroper Mergel, der die im Wasserwerk Holsterhausen genutzte Grundwasser führende Sandschicht abdeckt und schützt, nicht in seiner Funktion eingeschränkt wird.

Allerdings gilt die Genehmigungsfähigkeit nicht für die gesamte Wasserschutzzone III B. In Bereichen, in denen Auswirkungen des Wasserwerkes feststellbar sind, können keine Genehmigungen erteilt werden. Der Bereich, den das betrifft, liegt am oberen Nordrand des Stadbezirks. Betroffen sind unter anderem Teile von Hardlinghausen, Ekel und Feldhausen.

Weithin ist Voraussetzung, dass keine wassergefährdenden Stoffe beim Bohren und Betrieb der Anlage verwendet werden. Daher ist als Wärmeträgermedium nur "Wasser" ohne Zusatz von Glykol oder anderen wassergefährdenden Stoffen zulässig.
Für weitere Anfragen steht der Fachbereich Umwelt- und Grün der Stadtverwaltung Bottrop zur Verfügung. Ansprechpartner sind Jürgen Menze (02041) 70 3765 und Anja Kreul (02041) 70 3463.