Durch soziale Wohnraumförderung sollen mehr barrierefreie Wohnungen geschaffen werden

Der vom Pestel-Institut ermittelte Bedarf an Seniorenwohnungen wird von der städtischen Abteilung für Wohnungswesen bestätigt. Die Notwendigkeit, Wohnraum zu schaffen, der den geänderten Wünschen und Bedürfnissen von älteren Mitbürgern entspricht, sei seit einiger Zeit erklärtes Ziel der Stadtverwaltung.

So seien in den Jahren 2000 bis 2012 etwa 800 Mietwohnungen unter Einsatz öffentlicher Baudarlehen des Landes Nordrhein-Westfalen in Höhe von 52 Mio. Euro barrierefrei errichtet werden. "Obwohl so auch familiengerechter Wohnraum geschaffen wurde, ist den Wohnbedürfnissen der Senioren hierbei besonders Rechnung getragen worden", heißt es bei der Wohnungsabteilung. Auch im Jahr 2013 stehe ein Kontingent von 1,9 Mio. Euro bereit, um dringend benötigten Wohnraum zu schaffen: "Die Darlehen werden zunächst für zehn Jahre zinslos, danach für die Dauer von weiteren zehn bzw. 15 Jahren mit einem Zinssatz von 0,5 Prozent und einer einprozentigen Tilgung gewährt. Selbst die augenblicklich ungewöhnlich günstigen Kapitalmarktzinsen liegen höher, so dass es sich für jeden Investor lohnt, geförderten Wohnraum zu schaffen. Die neugeschaffene Wohnung kann zu einer Eingangsmiete von 5,10 €/qm an berechtigte Haushalte vermietet werden."

Neben der Neuschaffung von Mietwohnungen komme zudem der Bestandsanpassung eine bedeutende Rolle zu. Denn mehr als 60 Prozent der Wohnungen im Stadtgebiet sind älter als 40 Jahre und entsprechen nicht mehr den heutigen Anforderungen an Barrierefreiheit oder Barrierearmut. "Gerade ältere Menschen wollen aber in ihrer gewohnten Umgebung so lange wie möglich selbstständig leben. Die Reduzierung von Barrieren im Bestand ist daher unbedingt notwendig", betont Abteilungsleiterin Angelika Wurst.

Daher sei es erklärtes wohnungspolitisches Ziel der Stadt Bottrop, darauf hinzuwirken, dass ein großer Teil der vorhandenen Wohnungsbestände demografiefest umgestaltet und damit zukunftsfähig wird. Zu den erforderlichen Maßnahmen für die Anpassung einer Wohnung zählen beispielsweise die Schaffung eines barrierefreien Zugangs zum Haus oder zur Wohnung (beispielsweise über Rampe, Aufzug), die Verbreiterung von Türdurchgängen, die Vergrößerung der Bewegungsflächen durch Grundrissänderungen der Wohn- und Schlafräume und die Neugestaltung der Sanitärräume (bodengleiche Dusche, unterfahrbarer Waschtisch).

"Das Land NRW fördert seit Jahren den Abbau von Barrieren im Wohnungsbestand mit zinsgünstigen Baudarlehen. Für das laufende Jahr wurden zunächst 500.000 Euro bereitgestellt. Es werden hier 50 Prozent der anerkannten förderfähigen Bau- und Baunebenkosten, maximal 15.000 Euro je Wohnung, mit einer Verzinsung von 0,5 Prozent für zehn Jahre und einer Tilgung von zwei Prozent gewährt", so Angelika Wurst, die weiter ausführt: "Da in diesem Programmjahr noch freie Kontingente zur Verfügung stehen, können entsprechende Förderanträge gestellt werden."

Beratungen zur Neuschaffung von Mietwohnungen oder zur Förderung von baulichen Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren führen die Sachbearbeiterinnen Birgit Buddatsch (Tel.: 70-3585) und Martina Babel (Tel.: 70-3499) in der Abteilung für Wohnungswesen des Stadtplanungsamtes durch.