Stadt Bottrop erweitert Standorte der Radarwagen

Das NRW-Innenministerium hat die Verwaltungsvorschrift geändert, die die Geschwindigkeitsüberwachung im Straßenverkehr durch die Kommunen regelt. Anders als die Polizei sind die Kommunen dafür zuständig, ausschließlich Gefahrenstellen zu überwachen. Das Ministerium hat jetzt diesen Begriff weiter konkretisiert und damit den möglichen Einsatz erweitert. Bisher waren Gründe für die Kontrollen Unfallhäufungen an bestimmten Stellen, Luftreinhaltung und Lärmschutz. Nun kommen weitere Gründe hinzu. Es wird ausdrücklich ein flexibler Einsatz an allen von den schwächeren Verkehrsteilnehmern – Fußgänger und Radfahrer – häufig genutzten Verkehrsstrecken ermöglicht. Ziel ist der Schutz der Verkehrsteilnehmer im gesamten Stadtgebiet und nicht mher der Schutz an bestimmten Örtlichkeiten. Vorher war der Einsatz nur an schutzwürdigen Bereichen, wie Kindergärten, Schulen oder auch Altenheimen möglich.

Neu ist auch die Möglichkeit, künftig Geschwindigkeitsbegrenzungen überwachen zu können, die im Rahmen von Baustellen eingerichtet wurden. An diesen Stellen ist es laut Ministerium unerlässlich, Geschwindigkeitsbeschränkungen konsequent zu überwachen, um Sanierungsarbeiten zu ermöglichen.

Ein weiterer zentraler Grund zur Einrichtung einer Messstelle liegt dort vor, wo überdurchschnittlich häufig Verstöße gegen Geschwindigkeitsbegrenzungen festgestellt werden. Gerade diese Möglichkeit kommt dem Wunsch auch vieler Bottroper Bürgerinnen und Bürger entgegen. Es muss nicht erst gewartet werden, bis eine Unfallhäufungsstelle entstanden ist, die Stadt kann jetzt frühzeitig überall dort überwachen, wo Gefahren bestehen und gerast wird. Bisher konnte das Straßenverkehrsamt den Wünschen vieler Bürger hier nicht entsprechen.

Alle Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, Vorschläge an das Straßenverkehrsamt zu machen, wo Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt werden sollen. Dazu gibt es auf der Webseite der Stadt Bottrop ein Formular, das direkt am Rechner ausgefüllt und abgeschickt werden kann. Das Formular ist unter folgender Adresse zu erreichen: www.bottrop.de/radar-wagen-vorschlag.

Das Straßenverkehrsamt nimmt die Vorschläge auf und erstellt eine Prioritätenliste. An den Stellen, die vorgeschlagen wurden, wird zunächst mit Hilfe eines Seitenmessgerätes das Geschwindigkeitsprofil überprüft, damit auch die Voraussetzungen zur Einrichtung einer Messstelle objektiv vorliegen. Erst danach werden dort die städtischen Radarwagen eingesetzt. Die Stadt Bottrop wird ihre Einsatzorte auch vorab als Pressemitteilung und auf der Internetseite der Stadt Bottrop veröffentlichen. Ziel ist eine Prävention zur Vermeidung von Unfällen Durch die Kontrollen soll das Verhalten der Verkehrsteilnehmer nachhaltig geändert werden. Damit unterstützt die Stadt Bottrop die Strategie der Polizei in Nordrhein-Westfalen zur Bekämpfung von Verkehrsunfällen.

Ergebnisse aus den vergangenen Jahren der verstärkten bedarfsgerechten Überwachung auch durch den Einsatz der Frontkameras bei den städtischen Radarwagen zeigen Wirkung. Die Zahl vor allem krasser Überschreitungen der Höchstgeschwindigkeit ist rückläufig. Im Jahr 2011 wurden noch 1.112 Fälle ermittelt, bei denen Verkehrsteilnehmer mit Geschwindigkeiten unterwegs waren, die um 40 bis 100 Kilometer pro Stunde über dem erlaubten Limit lagen. Im Jahr 2012 waren es nur noch 884.