Durchsuchung wegen Verdacht des gewerbmäßigen Handels mit Waldvögeln

Ein 74jähriger Rentner aus Bottrop-Kirchhellen steht aufgrund von Hinweisen aus der Bevölkerung im Verdacht, mindestens seit dem Jahr 2008 besonders geschützten Vogelarten nachgestellt und diese gefangen zu haben. Er soll außerdem mit diesen rechtswidrig gefangenen einheimischen Waldvögeln gehandelt haben. Die Wildvögel wurden auch mit Hilfe von Fallen und Lockvögeln gefangen und gegenüber den Behörden als eigene Nachzuchten

ausgegeben. Dem Waldvogelhalter aus Kirchhellen wird nun eine gewohnheitsmäßige und gewerbsmäßige Vorgehensweise vorgeworfen.

Dabei

handelt es sich um Straftaten nach dem Bundesnaturschutzgesetz, die

auch mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden können. Auch Verstöße

gegen die Bundesartenschutzverordnung und das Tierschutzgesetz sind

gegeben.

 

Um den Hinweisen nachzugehen, wurde am 03.09.2013 bei dem

beschuldigten Kirchhellener durch Kriminalbeamte eine großangelegte

Durchsuchung mit einem Beschluss des Amtsgerichts Essen durchgeführt,

an der auch mehrere Mitarbeiter der zuständigen Bottroper

Verwaltungsbehörden, Mitarbeiter des Umweltministeriums, die sich mit

Umweltkriminalität beschäftigen, mehrere Tierärzten und Ornithologen

beteiligt waren.

 

Im Haus des Rentners wurden umfangreiche Beweise vorgefunden, die

die Vorwürfe bestätigten. Im weitläufigen Garten hinter dem Haus

wurden mehrere Käfige zum Lebendfang von Vögeln festgestellt.

Einzelne Vögel waren in Käfige gesperrt, um Artgenossen anzulocken.

In 20 Volieren wurden in stundenlanger Arbeit sämtliche fast 200

Vögel überprüft, um festzustellen, ob es sich um Vögel aus der Natur

oder um Nachzuchten handelt. Die weiteren Untersuchungen der Vögel

werden möglicherweise wie beim Menschen üblich auch mit

DNA-Vergleichen durchgeführt, die für den Betroffenen mit hohen

Kosten verbunden sein können. Offenbar hatte der Rentner im Keller

seines Hauses auch Vogelringe manipuliert.

 

Letztlich wurden fast 150 einheimische Waldvögel wie Stieglitze,

Grünfinken, Blaumeisen, Mönchsgrasmücken, Kleiber, Erlenzeisige und

Gimpel für die weiteren Untersuchungen mitgenommen. Der Kirchhellener

Rentner darf nun ab sofort keine Tiere geschützter Arten, also auch

Waldvögel, mehr halten und muss wohl mit einer empfindlichen Strafe

rechnen.