Ein 74jähriger Rentner aus Bottrop-Kirchhellen steht aufgrund von Hinweisen aus der Bevölkerung im Verdacht, mindestens seit dem Jahr 2008 besonders geschützten Vogelarten nachgestellt und diese gefangen zu haben. Er soll außerdem mit diesen rechtswidrig gefangenen einheimischen Waldvögeln gehandelt haben. Die Wildvögel wurden auch mit Hilfe von Fallen und Lockvögeln gefangen und gegenüber den Behörden als eigene Nachzuchten
ausgegeben. Dem Waldvogelhalter aus Kirchhellen wird nun eine gewohnheitsmäßige und gewerbsmäßige Vorgehensweise vorgeworfen.
Dabei
handelt es sich um Straftaten nach dem Bundesnaturschutzgesetz, die
auch mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden können. Auch Verstöße
gegen die Bundesartenschutzverordnung und das Tierschutzgesetz sind
gegeben.
Um den Hinweisen nachzugehen, wurde am 03.09.2013 bei dem
beschuldigten Kirchhellener durch Kriminalbeamte eine großangelegte
Durchsuchung mit einem Beschluss des Amtsgerichts Essen durchgeführt,
an der auch mehrere Mitarbeiter der zuständigen Bottroper
Verwaltungsbehörden, Mitarbeiter des Umweltministeriums, die sich mit
Umweltkriminalität beschäftigen, mehrere Tierärzten und Ornithologen
beteiligt waren.
Im Haus des Rentners wurden umfangreiche Beweise vorgefunden, die
die Vorwürfe bestätigten. Im weitläufigen Garten hinter dem Haus
wurden mehrere Käfige zum Lebendfang von Vögeln festgestellt.
Einzelne Vögel waren in Käfige gesperrt, um Artgenossen anzulocken.
In 20 Volieren wurden in stundenlanger Arbeit sämtliche fast 200
Vögel überprüft, um festzustellen, ob es sich um Vögel aus der Natur
oder um Nachzuchten handelt. Die weiteren Untersuchungen der Vögel
werden möglicherweise wie beim Menschen üblich auch mit
DNA-Vergleichen durchgeführt, die für den Betroffenen mit hohen
Kosten verbunden sein können. Offenbar hatte der Rentner im Keller
seines Hauses auch Vogelringe manipuliert.
Letztlich wurden fast 150 einheimische Waldvögel wie Stieglitze,
Grünfinken, Blaumeisen, Mönchsgrasmücken, Kleiber, Erlenzeisige und
Gimpel für die weiteren Untersuchungen mitgenommen. Der Kirchhellener
Rentner darf nun ab sofort keine Tiere geschützter Arten, also auch
Waldvögel, mehr halten und muss wohl mit einer empfindlichen Strafe
rechnen.