Zuständigkeiten für "Grünes Telefon" erweitert

Der städtische Fachbereich Umwelt und Grün weist darauf hin, dass die Zuständigkeiten für das bisherige Umwelttelefon erweitert worden sind. Außer für Fragen, Anregungen und Beschwerden zu Umweltthemen wie Boden-, Wasser- und Lärmschutz oder Luftqualität steht das „Grüne Telefon“ mit der Rufnummer 70 50 60 Bürgern jetzt auch für Anliegen in den Bereichen Grünflächen, Spielplätze, Baum-, Natur- und Artenschutz zur Verfügung.
Das Telefon ist montags – freitags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr ständig besetzt. Außerhalb dieser Zeiten ist zur Entgegennahme von Mitteilungen ein Anrufbeantworter geschaltet. Dort aufgesprochene Nachrichten werden in der Regel am nächsten Arbeitstag ausgewertet und ggf. beantwortet. Sofern Angelegenheiten einer weiteren Überprüfung bedürfen, werden die Anrufer umgehend nach Klärung über das Ergebnis informiert. Falls die Zuständigkeiten anderer Dienststellen gegeben sind, werden die Eingaben an diese weiter geleitet.