Kulturschaffende im Ruhrgebiet können Fördergelder für 2014 beantragen

Im Jahr 2014 beabsichtigt die Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen - vorbehaltlich der Entscheidung des Landtags über den Haushalt 2014 – Kunstprojekte in der Region Ruhrgebiet mit Mitteln aus der Regionalen Kulturpolitik zu fördern. Vor allem die freie Kulturszene, die eine wichtige Säule der Ruhrgebietskultur bildet, soll von diesem Programm profitieren. Mit der regionalen Kulturförderung sollen vernetzte, qualitativ hochwertige und auf Kontinuität ausgerichtete Projekte ermöglicht werden.

Die Förderung soll nicht die Aktivitäten der Kommunen ersetzen, sondern sie sinnvoll ergänzen. Rein lokale oder städtische Projekte sind daher von der Förderung ausgeschlossen. Ein fachkundiger Beirat, dem Vertreterinnen und Vertreter aller Kunstsparten und der Off-Szene-Ruhr angehören, berät das Land bei der Auswahl.

Gefördert werden Projekte, die mindestens eines der nachfolgenden Kriterien erfüllen:
· Projekte, die nachhaltig wirken und regionale Kulturentwicklungspotentiale enthalten,
· Projekte, die die Region künstlerisch qualifizieren,
· Projekte, die regional vernetzt sind,
· Projekte mit städteübergreifenden Kooperationen und/oder städteübergreifender Wirkung,
· Projekte, die die regionale Identität und das kulturelle Profil der Region Ruhr stärken,
· Projekte, die sich mit dem Strukturwandel in der Region Ruhr künstlerisch auseinandersetzen.

Interessierte Kulturschaffende können bis zum 22. November 2013 bei der Bezirksregierung Arnsberg, Dez. 48, Postfach, 59817 Arnsberg, Tel.: 0 29 31 / 82-3205 Anträge auf Fördermittel stellen. Weitere Informationen (Antragsformular, Hinweise für Antragsteller) sind im Internet unter "www.bezreg-arnsberg.nrw.de/themen/r/regionale_kulturpolitik_ruhrgebiet/do_reg_kult/index.php" herunterzuladen.