Mieterhöhung für öffentlich geförderte Wohnungen ab 2014 möglich

Für Mieter im sozialen Wohnungsbau könnte im nächsten Jahr eine Erhöhung der Mieten anstehen. Darauf weist die Stadtverwaltung hin. Der Grund dafür ist, dass mit Wirkung zum 1. Januar 2014 die vom Land NRW festgelegten Pauschalen für die Verwaltungs- und Instandhaltungskosten im sozialen Wohnungsbau angehoben werden. Ob tatsächlich die Mieten angehoben werden, hängt davon ab, ob der jeweilige Vermieter von seinem Recht Gebrauch machen wird oder nicht. Ein Widerspruchsrecht hat der Mieter in diesem Fall nicht. Soll die mögliche Mieterhöhung zum 1. Januar wirksam werden, muss den Mietern aber eine schriftliche Erhöhungserklärung bis zum 15. Dezember vorliegen. Wurde im Mietvertrag vereinbart, dass jeweils die gesetzlich zulässige Miete maßgebend ist (Mietpreisgleitklausel), kann die Erhöhung auch zu einem späteren Zeitpunkt rückwirkend zum 1. Januar 2014 erfolgen.

Die Erhöhung der Ansätze erfolgt im gleichen Verhältnis, in dem sich der Index für Verbraucherpreise in Deutschland seit Oktober 2010 bis Oktober 2013 entwickelt hat. Für Verwaltungskosten durfte bislang maximal je Wohnung ein jährlicher Betrag von höchstens 264,31 Euro angesetzt werden, ab dem 1. Januar sind es 279,35 Euro.

Bei den Instandhaltungskosten gibt es eine Staffelung. Sie ist vom Alter des Gebäudes abhängig. Für Wohnungen, die nach dem 1. Januar 1993 bezugsfertig geworden sind, konnten beispielsweise bislang 8,16 Euro je Quadratmeter Wohnfläche jährlich angesetzt werden, zukünftig sind es 8,62 Euro. Für Wohnraum, der in der Zeit von 1983 bis 1992 bezugsfertig wurde, erhöht sich die Pauschale von 10,34 Euro auf 10,93 Euro und für Wohnungen, die vor dem 1. Januar 1983 bezogen worden sind, steigt dieser Wert von 13,22 Euro auf 13,97 Euro. Auch die möglichen Ansätze für Garagen oder Einstellplätze und weitere Zu- und Abschläge werden sich ändern.

Die Stadtverwaltung hat zu diesem Thema im Internet auf der Seite "http://www.bottrop.de/stadtleben/wohnen/Pauschalen_bei_Sozialwohnungen.php" alle notwendigen Informationen zusammengefasst. Da die Berechnung der eigenen Mieterhöhung ein kompliziertes Verfahren ist, gibt es auch einen Mietrechner. Mieter müssen hier nur das Baujahr des Hauses und die Größe ihrer Wohnung angeben. Der Rechner zeigt dann die maximal mögliche Mieterhöhung an.

Für weitergehende Fragen steht im Stadtplanungsamt, Abteilung für Wohnungswesen, Martina Babel (Tel.: 70-3499 zur Verfügung.