Stadtverwaltung stellt auf "SEPA"-Zahlungsverfahren um

Viele Haushalte in Bottrop haben in den vergangenen Tagen Post bekommen: Banken, Versicherungen und andere Dienstleister stellen auf das neue Zahlverfahren "SEPA" um. Auch die Stadt Bottrop wird ihren Zahlungsverkehr zum Jahreswechsel dementsprechend ändern. Schon seit geraumer Zeit wird bei der Stadtverwaltung an der Vorbereitung der Umstellung und der Gestaltung eines reibungslosen Überganges des Zahlungsverkehrs gearbeitet. Zum 1. Januar 2014 wird der städtische Zahlungsverkehr auf "SEPA" umgestellt. Überweisungen an die Stadtverwaltung können aber zunächst wie gewohnt durchgeführt werden. Die Nutzung der gewohnten Kontonummer und Bankleitzahl ist noch bis zum 31. Januar 2016 möglich. Die "IBAN" (Kontonummer) und die BIC (Bankleitzahl) werden bis dahin durch die Banken kostenlos umgeschrieben.

Wer eine Rückerstattung von der Stadt Bottrop zu erwarten hat, für den lohnt sich allerdings, frühzeitig seine Bankverbindung im "SEPA"-Format zu hinterlegen. Dazu liefert die Verwaltung ein Beispiel: Ein Elternpaar erwartet eine Erstattung von zuviel gezahlten Elternbeiträgen wegen einer Änderung ihrer familiären Verhältnisse. Wer jetzt frühzeitig seine "IBAN" und "BIC" mitgeteilt hat, kann den Betrag schneller erhalten.

Für Nutzer des bisherigen Lastschrifteinzugsverfahrens ändert sich wenig. Wer auf diese Weise beispielsweise die Hundesteuer oder die Grundsteuer entrichtet, muss in der Regel nicht tätig werden. Die Umstellung auf "SEPA" geht automatisch vonstatten. Eine der Stadtverwaltung einmal erteilte Einzugsermächtigung bleibt wirksam. Sie wurde inzwischen bereits automatisiert auf "IBAN" und "BIC" umgestellt und wird als "SEPA-Lastschrift-Mandat" weiter genutzt.

Neue europaweite Bestimmungen sehen vor, so die Mitteilung der Stadtverwaltung, dass man in Zukunft durch eine so genannte „Pre-Notifikation“ spätestens 14 Tage vor dem Lastschrifteinzug über die bevorstehende Abbuchung informiert wird. Die Stadtverwaltung will, soweit möglich, zur Minderung von Portokosten und Verwaltungsaufwand auch Bescheide und Rechnungen als "Pre-Notifikation" nutzen.

Einzugsermächtigungen, die ab 2014 der Stadt Bottrop erteilt werden, müssen mit dem neuen Verfahren abgegeben werden. Dazu ist dann ein "SEPA-Basis-Lastschriftmandat" notwendig, das die Nachfolge der bisherigen Lastschrifteinzugsermächtigung antritt. Das zu erteilende "SEPA-Mandat" bedarf der Schriftform, muss unterschrieben und mit einem Ausstellungsdatum versehen sein. Im Gegensatz zu der bisherigen Lastschrifteinzugermächtigung sind die vollständige Anschrift, die Gläubiger-Identifikationsnummer sowie die Mandatsreferenznummer im "SEPA-Mandat" anzugeben.

Zur weiteren Erläuterung gibt es im Internet unter "www.bottrop.de/rathaus" einen Vordruck mit dem verbindlich vorgeschriebenen Mandatstext zum Download. Weitere Informationen zum Thema "SEPA" unter folgenden Links: "http://www.bundesbank.de" (Suchbegriff: SEPA) und "https://www.sepadeutschland.de".