SEPA - neue Frist für die Umstellung bis zum 1. August, Sparkasse stellt Angebot ab dem 1. Februar bereit

Die EU-Kommission will den Zeitpunkt zur Einführung des ein-heitlichen europäischen Zahlungsverkehrsraums um sechs Monate verschieben. Die Sparkasse wird dennoch ab dem 01.Februar ihr Angebot zur Nutzung des neuen Zahlungsverfahrens bereitstellen.

Hintergrund: Viele Länder sind in ihren Umstellungsbemühungen noch nicht so weit, sodass nach Auffassung der Kommission erhebliche Probleme im Zahlungsverkehr zu erwarten wären. Die nationalen Zahlverfahren sollten ursprünglich zum Stichtag 1. Februar definitiv abgeschaltet und durch das neue SEPA-Verfahren (Single European Payments Area) ersetzt werden. Die Verlängerung der Frist um ein halbes Jahr soll insbesondere den Unternehmen und Vereinen Luft verschaffen, um ihren Zahlungsverkehr den SEPA-Richtlinien entsprechend umzustellen. Jetzt soll eine Übergangsfrist bis 1. August gelten, in der Nicht-SEPA-Formate akzeptiert werden.

Aus Sicht der Sparkasse Bottrop wäre die Ausdehnung der Übergangszeit nicht notwendig gewesen. „Wir sind fit für SEPA und werden unseren Kunden ab dem 01.Februar das neue Zahlungsverfahren zur Verfügung stellen“, sagt Corinna Prange, SEPA-Projektleiterin bei der Sparkasse. Hier hatte man im vergangenen Jahr zahlreiche Maßnahmen getroffen, um die IT den neuen Richtlinien anzupassen. Darüber hinaus hatte die Sparkasse in mehreren Informationsveranstaltungen hunderte Firmen und Vereine über die anstehenden Aufgaben informiert. Mit der endgültigen Entscheidung der Kommission ist erst Ende Januar/Anfang Februar zu rechnen. Selbst wenn die jetzigen Erwartungen zur Terminverschiebung bestätigt werden, rät Frank Ridderskamp, Leiter des Firmen- und GewerbekundenCenter und Vertreter des Vorstands, dazu, das kommende halbe Jahr zu nutzen, um noch ausstehende Umstellungstätigkeiten vorzunehmen und ergänzt „wer sich jetzt zurücklehnt und sich auf ein weiteres halbes Jahr Zeit bis zur endgültigen SEPA-Einführung einstellt, wird sein Problem nur verlagern“. Hier sind insbesondere Unternehmen und Vereine betroffen, die ihre Zahlungsverkehrsprogramme nach neuen Standards früher oder später umstellen müssen, sofern nicht bereits geschehen.

 

„Erschwerend kommt hinzu, dass trotz der Fristverlängerung Abbuchungsaufträge und beleghafte Sammelüberweisungen sowie Lastschriften technisch nicht mehr verarbeitet werden können. Das schürt bei vielen Vereinen und Firmen nun die Unsicherheit, was ab dem 01. Februar noch möglich ist und was nicht“, so Frank Ridderskamp weiter.

 

 

Heikel ist zudem, dass die EU-Kommission lediglich vorgeschlagen hat, die Übergangsfrist für die Abschaltung der alten Zahl-verfahren um sechs Monate zu verlängern. Entsprechende defi-nitive Beschlüsse des EU-Parlaments sowie des Bundestages gibt es derzeit noch nicht, und hiermit kann auch erst Mitte Feb-ruar gerechnet werden. Für Privatkunden hat die Fristverlänge-rung keine Auswirkungen. Für sie ist ohnehin eine Übergangs-zeit bis 2016 vorgesehen.

 

Oberste Maxime sei, die Sparkassenkunden, egal zu welchem Termin, mit der SEPA-Umstellung nicht im Regen stehen zu lassen, so die SEPA-Expertin Corinna Prange. „Für alle diejenigen, die bereits zum Ursprungstermin startklar sind, ist es wichtig zu wissen, dass der bereits betriebene Umstellungsaufwand natürlich nicht vergeblich war. SEPA wird definitiv kommen“, betont die Projektleiterin der Sparkasse.

Frank Ridderskamp und Corinna Prange.
Frank Ridderskamp und Corinna Prange.