Bürgerbegehren zum Flugplatz ist zulässig

Das NRW-Innenministerium hält einen Ratsbürgerbescheid zum Flugplatz Schwarze Heide für zulässig und sieht keinen Eingriff in die Haushaltssatzung der Stadt Bottrop. Ein entsprechendes Schreiben ist der Stadt jetzt zugesandt worden. Auch der Städtetag NRW hat sich dieser Auffassung angeschlossen. Damit können die Initiatoren des Bürgerbegehrens nun sicher sein, dass ihre Bemühungen nicht an diesen formalen juristischen Schranken scheitern werden. Aufgrund der schwierigen Rechtslage in Zusammenhang mit dem Antrag über einen Ratsbürgerentscheid hatte die Stadt Bottrop das Ministerium um eine Einschätzung und Bewertung gebeten. Der Antrag auf einen Ratsbürgerentscheid hatte zwar keine Mehrheit im Rat der Stadt im November 2013 gefunden, da die Fragestellung aber inhaltlich identisch mit dem jetzt eingeleiteten Bürgerbegehren ist, hat die Auskunft des Ministeriums natürlich auch große Bedeutung für den weiteren Verlauf des Begehrens.

Generell sieht die Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen zwar die Möglichkeit vor, Bürgerbegehren zu initiieren, schränkt zugleich aber deren Zulässigkeit in bestimmten Fällen ein. Eine dieser Einschränkung ist gegeben, wenn es sich um Angelegenheiten handelt, die im Rahmen der Haushaltssatzung zu entscheiden sind.

Die Initiatoren des Ratsbürgerentscheides wollten durchsetzen, dass der städtische Zuschuss zum Flugplatz Schwarze Heide auf 25.000 Euro pro Jahr gedeckelt wird. Im Rahmen der Beratungen über die Haushaltssatzung der Stadt Bottrop wurde aber ein höherer Zuschussbetrag von zuletzt 137.200 Euro bewilligt.

"Die vorgelegte Fragestellung des Antrags beinhaltet keine unmittelbare Entscheidung über die Haushaltssatzung, sondern bezieht sich auf eine generelle, für die Zukunft geltende Sachentscheidung über die finanzielle Förderung der Flugplatzgesellschaft durch die Stadt Bottrop", urteilt das Ministerium. Damit sei ein rechtlicher Hinderungsgrund, aus diesen Gründen den Ratsbürgerentscheid als unzulässig einzustufen, nicht gegeben.

Oberbürgermeister Bernd Tischler begrüßte die klare Stellungnahme des Ministeriums sowie des Städtetages und die damit geschaffene Sicherheit für alle Beteiligten.

"Die Durchführung eines Bürgerbegehrens mit einem sich eventuell anschließenden Bürgerentscheid ist sowohl für die Initiatoren als auch für die Verwaltung ein sehr aufwendiges Verfahren", so Tischler. "Es wäre bedauerlich, wenn die hohen Aufwendungen letztendlich schon deswegen vergeblich gewesen wären, weil ein formaler juristischer Fehler gemacht wurde. Es wäre den Bürgern von allen Beteiligten kaum zu erklären gewesen, wenn das Bürgerbegehren zwar ein notwendiges Quorum erreicht hätte, der Inhalt aber rechtlich gar nicht zulässig gewesen wäre. Daher war der Weg der Verwaltung richtig, die rechtlichen Zweifel im Vorfeld der anstehenden Ratsentscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens über eine Anfrage bei der Kommunalaufsicht klären zu lassen. Die Stellungnahme des Ministeriums und des Städtetages haben zu einem Stück Rechtssicherheit in unserer Stadt geführt."