Land NRW, RAG-Konzern und Städte schließen Vereinbarung zu Bergbauflächen ab

Das Land Nordrhein-Westfalen, der RAG-Konzern, die Standortkommunen und der Regionalverband Ruhr (RVR) haben heute (Dienstag, 25. Februar 2014), eine Vereinbarung zur Revitalisierung bedeutsamer Bergbauflächen unterzeichnet. Mit der Vereinbarung verpflichten sich die Unterzeichner, gemeinschaftlich Verantwortung zu tragen für eine nachhaltige Folgenutzung bereits stillgelegter oder zu Stilllegung vorgesehener Bergbauflächen. Ziel ist es, für insgesamt 20 Flächen in 17 Städten eine zügige und sachgerechte Nachnutzung zu sichern. Alle Flächen sind im Besitz der RAG oder der RAG Montan Immobilien und von besonderer städtebaulicher und wirtschaftlicher Bedeutung für die betroffenen Kommunen. Bei einigen Flächen – zum Beispiel in Dinslaken, Dorsten oder Neukirchen-Vluyn – hat die Nachnutzung bereits begonnen. In anderen Fällen – zum Beispiel in Kamp-Lintfort oder Hamm – laufen Prozesse zur Vorbereitung der Nachnutzung. Für die noch laufenden Bergwerke in Bottrop, Ibbenbüren/Mettingen und Marl sollen zügig Konzepte zur Nachnutzung auf den Weg gebracht werden.

Ein gemeinsamer Lenkungskreis wird die Umsetzung der Vereinbarung begleiten. Der Lenkungskreis wird durch das Wirtschaftsministerium des Landes NRW koordiniert.

Minister Duin erklärte dazu: "Mit der Bergbauflächen-Vereinbarung haben das Land, der RAG-Konzern und die kommunale Seite Verantwortung für eine zukunftsorientierte Standortentwicklung übernommen. Die Unterzeichnung der Vereinbarung ist der Auftakt für eine qualifizierte Folgenutzung, die in den Regionen neue Wirtschaftskraft entfalten kann. Die Vereinbarung ermutigt zu Vielfalt und bindet ihre Akteure verlässlich. Dies ist eine gute Nachricht für die Standortkommunen."

Die Regionaldirektorin des RVR, Karola Geiß-Netthöfel, fügte hinzu: „Die Nachnutzung von Industriebrachen ist wichtig für die Metropole Ruhr – zur Schaffung neuer Arbeitsplätze und zur Verbesserung der Lebensqualität. Ein erster Schritt ist getan. In den nächsten Jahren müssen wir nun gemeinsam dafür sorgen, dass die Neunutzung im Geist der Vereinbarung zügig und sachgerecht organisiert wird. Wenn das gelingt, werden wir auch einen erheblichen Beitrag zur Einhaltung des 5 ha-Ziels der Landesregierung beim Flächenverbrauch leisten".

"Trotz des Strukturwandels ist der Bergbau noch immer der größte Arbeitgeber in Bottrop mit einem erheblichen Anteil an den Gewerbeflächen im Stadtgebiet", sagt Oberbürgermeister Bernd Tischler. "Die Stadt ist daher vom Auslaufen des subventionierten Steinkohlebergbaus in einem besonderen Maße betroffen. Die Entwicklung der Bergbauflächen hat für Bottrop in wirtschaftlicher und städtebaulicher Hinsicht einen enormen Zukunftswert. Wir als Bottroper begrüßen daher in besonderem Maße die getroffene Vereinbarung zwischen allen Akteuren."

Die Vereinbarung wurde von Wirtschaftsminister Garrelt Duin, dem Vorstandvorsitzenden der RAG AG, Bernd Tönjes und dem Vorsitzenden der Geschäftsführung der RAG Immobilien GmbH, Prof. Hans Peter Noll unterzeichnet. Auf der kommunalen Seite haben die Regionaldirektorin des RVR, Karola Geiß-Netthöfel, sowie die Oberbürgermeister, Bürgermeister und Landräte der beteiligten Städte und Kreise aus der Metropole Ruhr und dem Kreis Steinfurt unterschrieben.
Details und Informationen zur getroffenen Vereinbarung

"Alle Unterzeichner streben daher in gemeinschaftlicher Verantwortung auf der Grundlage der vorhandenen regionalen Konzepte eine nachhaltige Folgenutzung regionalökonomisch und städtebaulich bedeutsamer, bereits stillgelegter oder zu Stilllegung vorgesehener Bergbauflächen an." (Auszug aus der Vereinbarung)

Die Städte und Kreise werden dazu unter Anderem beitragen durch:

frühzeitige Organisation von Planungsprozessen zur inhaltlichen Profilierung der Nachnutzung und
zügige Erstellung von Bebauungsplänen, Einleitung von Verfahren zur Änderung von Flächennutzungsplänen und die Erstellung von Förderanträgen.

Wichtige Punkte auf der Seite des Landes sind

die Bereitstellung von Fördermitteln im Rahmen der verfügbaren Programme und die Ermöglichung der Darstellung von Eigenanteile im Rahmen rechtmäßiger Haushalte in den Kommunen,
die Sicherstellung einer zeitnahen und ressortübergreifenden Bearbeitung von Förderanträgen,
die Durchführung der Verfahren zur Abschlussbetriebsplanung mit dem Ziel einer zügigen Folgenutzung.

RAG AG und RAG MI verpflichten sich im Wesentlichen auf

die Unterstützung bei der Entwicklung von Flächen durch konzernintern abgestimmte Planungen und Finanzierungsmodelle,
die Abstimmung vorzeitiger Flächenverkäufe mit den Planungskonzepten von Kommunen,
auf Frühzeitige planerische Abstimmung von Maßnahmen zur Bewältigung von Ewigkeitslasten mit den Kommunen.

Mit der schrittweisen Stilllegung des Steinkohlenbergbaus sind für die betroffenen Städte und Kreise besondere Herausforderungen verbunden. Bis zum Jahr 2018 werden in der Metropole Ruhr und im Kreis Steinfurt noch rund als 30.000 sozialversicherte Arbeits- und Ausbildungsplätze im Bergbau, bei Zulieferern und Dienstleistern verlorengehen. Dies führt zu erheblichen Folgewirkungen auf dem Arbeitsmarkt, in der Stadtentwicklung und im sozialen Bereich. Um dieser Entwicklung frühzeitig und gemeinschaftlich begegnen zu können, haben die Städte und Kreise im Rahmen einer interkommunalen Arbeitsgemeinschaft die Idee für eine übergreifende Vereinbarung aller Beteiligten entwickelt.

In der Metropole Ruhr wurden seit den achtziger Jahren rund 5.400 ha an industriellen Brachflächen neu genutzt. Davon stehen rund 2.770 ha (51%) für die gewerbliche Neunutzung zur Verfügung. Hinzu kommen erhebliche Anteile für Erholungsflächen (rund 970 ha), neue Straßen oder Schienenwege (rund 400 ha) und Wohnbebauung (rund 90 ha).

Die mit der Vereinbarung erfassten Bergbauflächen sind:

1 Bergkamen – ehem. Bergwerk Haus Aden
2 Bottrop – Bergwerk Prosper II
3 Bottrop – Bergwerk Prosper Haniel
4 Dinslaken – Kreativ.Quartier Lohberg
5 Dorsten – ehem. Schachtanlage Fürst Leopold
6 Dorsten – Fläche ehem. Kohlehafen
7 Duisburg – ehem. Schacht Fritz im Ortsteil Rumeln - Kaldenhausen
8 Essen – Emil Emscher / Hafen Coelln
9 Gelsenkirchen / Herten – ehem. Bergwerk Westerholt
10 Hamm– ehem. Bergwerk Ost
11 Herne – General Blumenthal XI
12 Herten – ehem. Bergwerk Schlägel & Eisen 3/4/7
13 Ibbenbüren – Bergwerk Anthrazit
14 Kamp-Lintfort – ehem. Bergwerk West
15 Marl – Bergwerk Auguste Victoria
16 Mettingen – Bergwerk Anthrazit - Nordschacht
17 Neukirchen-Vluyn – Niederberg 1 I 2 I 5
18 Oberhausen – Zeche Sterkrade 1/2
19 Oberhausen – Logistikpark Waldteich
20 Recklinghausen – Gewerbliche Mitte Recklinghausen Blumenthal