Integrationsratswahl: Wie kommen Berechtigte ins Wählerverzeichnis?

Am 25. Mai findet gemeinsam mit der Europa- und der Kommunalwahl auch die Wahl zum Integrationsrat statt. Über die Aufnahme von Berechtigten ins Wählerverzeichnis und das Verfahren allgemein informiert Dieter Pillath als Leiter des städtischen Referates Migration, wo auch die Geschäftsstelle des Integrationsrates angesiedelt ist: "Nicht allein die Anbindung an den Termin der Kommunalwahl ist neu. Auch mit Blick auf den Kreis der Wahlberechtigten hat sich etwas geändert: Denn neben allen Menschen ab 16 Jahren mit einer oder mehreren ausländischen Staatsangehörigkeiten, die sich seit mindestens einem Jahr rechtmäßig in Bottrop aufhalten, sind auch alle die Personen wahlberechtigt, die sich haben einbürgern lassen - egal, wie lange die Einbürgerung her ist. Früher galt hier eine Ausschlussfrist von fünf Jahren.

Leider ist dieser Personenkreis aus den Datenbeständen des Einwohnermeldeamtes nicht herauszufiltern. Daher gilt, dass alle Personen, die zum Kreis der Eingebürgerten zählen und den Integrationsrat mit wählen wollen, einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis einreichen müssen!

Dieser Antrag ist beim Referat Migration, Kommunales Integrationszentrum, an der Gladbecker Straße 79 (46236 Bottrop) zu stellen. Mitzubringen ist dabei ein gültiger Ausweis sowie entweder die Einbürgerungsurkunde oder die Beibehaltungsgenehmigung für Deutsche nach dem sogenannten 'Optionsmodell'."

Sofern weitere Fragen bestehen, ist das Referat für Migration unter den Rufnummern 70-4760 (Herr Schwarzer) oder 70-4762 (Frau Popihn) zu erreichen.

Anträge können ab sofort gestellt werden. Die Antragsfrist läuft am 13. Mai aus. Danach ist eine Antragstellung nicht mehr möglich!