Fast 2,5 Mio. Euro an Darlehenssumme stehen für Bottrop zur Verfügung

Die Schaffung von zukunftsfähigem und bezahlbarem Wohnraum stellt eine große Herausforderung für die Wohnungspolitik und -wirtschaft dar. Der Bestand an öffentlich gefördertem Wohnraum ist stark rückläufig, die Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum aber unverändert hoch. Durch deutliche Verbesserungen in der sozialen Wohnraumförderung wurden jetzt verstärkte Investitionsanreize geschaffen: Das Land legte das mehrjährige Wohnraumförderungsprogramm 2014 bis 2017 mit einem Volumen von jährlich 800 Mio. Euro auf. Im Mittelpunkt stehen die Neuschaffung von Mietwohnungen und die Anpassung des Wohnungsbestandes an die heutigen Forderungen zur Barrierefreiheit und zur energetischen Sanierung.

In Bottrop ist im Vergleich zu den Nachbarstädten die Nachfrage nach preiswertem Wohnraum sehr hoch, gleichzeitig sind aber nur wenig leerstehende Wohnungen vorhanden. Daher wurde Bottrop als ein "Ort mit erhöhtem Wohnbedarf" eingestuft. In Folge wurde vom Wohnungsbauministerium ein Kontingent von 1,9 Mio. Euro für den Bau neuer Mietwohnungen und von 526.000 Euro für die energetische Sanierung und den Abbau von Barrieren im Wohnungsbestand bereitgestellt. Erstmalig werden im Rahmen dieser Förderung dem Bauherren Tilgungsnachlässe von bis zu 50 Prozent gewährt. Das bedeutet, dass das Land bei bewilligten Zusatzdarlehen für besondere Ausstattungen oder bei energetischen Sanierungen auf die Rückzahlung von 20 bis 50 Prozent der Darlehensumme verzichtet.

Zur Schaffung neuer Mietwohnungen wurden die Darlehensbeträge um 150 €/qm auf nunmehr 1.500 €/qm Wohnfläche angehoben, der Zinssatz in den ersten 10 Jahren auf null Prozent, danach auf 0,5 % gesenkt, Tilgungsnachlässe bei den Zusatzdarlehen wie z.B. zur Errichtung eines Passivhauses, für kleine Wohnungen und den Aufzugseinbau von 50 % eingeräumt und gleichzeitig die zulässige Miete von 5,10 € auf 5,25 € erhöht.

Neben dem Neubau kommt natürlich der Bestandsanpassung eine bedeutende Rolle zu. Mehr als 60 % der Wohnungen im Stadtgebiet sind älter als 40 Jahre und entsprechen nicht mehr den heutigen Anforderungen.

Förderschwerpunkte der Richtlinien zur Förderung von investiven Maßnahmen im Bestand:

• Barrieren reduzieren
• Wohnumfeld attraktiver und altersgerecht umgestalten
• Sicherheit im und am Gebäude verbessern
• Denkmalgerecht sanieren
• Energetisch sanieren

Ziel ist es, bestehenden Wohnraum und das Wohnumfeld baulich so umzugestalten, dass er möglichst barrierefrei von allen Altersgruppen und insbesondere auch von älteren Menschen genutzt werden kann.

Die nachträgliche Schaffung von Barrierefreiheit, bzw. schon die Reduzierung von Barrieren in den Bestandswohnungen wird mit öffentlichen Baudarlehen von bis zu 15.000 €, maximal 50 % der Baukosten mit einem zinsgünstigen Darlehen (0,5 % Zinsen, 0,5 % Verwaltungskostenbeitrag, 2 % Tilgung) gefördert. Beispiele aus dem Maßnahmekatalog:

• die Umgestaltung des Bades,
• Überwindung von Differenzstufen zwischen Eingang und Erdgeschoss
• Türverbreiterungen,
• Einbau eines Aufzuges,
• Grundrissänderungen zur Schaffung der notwendigen Bewegungsflächen,
• Nachrüstung mit elektrischen Türöffnern,
• Sicherheit im und am Gebäude verbessern, d.h. Einbau von Sicherheitstechnik z.B. Einbau und Nachrüsten von Türen mit Türspionen oder Querriegelschloss, Verriegelung von Fenstern, Verbesserung der Belichtung am und im Gebäude


Als bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur verstärkten CO² -Einsparung können z.B. gefördert werden:

• Wärmedämmung der Außenwände, der Kellerdecke oder des Daches
• Einbau von Fenstern und Außentüren
• Verbesserung bzw. der erstmalige Einbau von Heizungs- und Warmwasseranlagen
• Erneuerung und erstmaliger Anbau eines barrierefreien Freisitzes (Balkon, Terrasse oder Loggia) im Zusammenhang mit der Wärmedämmung der Außenwände

Das Darlehen beträgt bei diesem Förderprogramm bis zu 40.000 Euro pro Wohnung, höchstens jedoch 80 % der förderfähigen Bau- und Baunebenkosten. Werden gleichzeitig Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren durchgeführt, können bis zu 55.000 Euro bewilligt werden. Fallen bei der energetischen Sanierung von denkmalgeschützten oder denkmalwerten Gebäuden dadurch bedingte Mehrkosten an, so kann der Darlehensbetrag noch einmal um bis zu 25.000 Euro erhöht werden. Für das bewilligte Darlehen wird seitens des Landes ein Tilgungsnachlass von 20 % gewährt. Die Leistungen für das restliche Darlehen sind mit 0,5 % Zinsen, 0,5 % Verwaltungskostenbeitrag und einer Tilgung von 2 % zu berechnen.

Das Land NRW unterstützt darüber hinaus Investitionen in denkmalgeschützte Objekte oder Wohngebäude von besonderem städtebaulichen Wert mit einer besonders erhaltenswerten Bausubstanz, sofern diese vom Eigentümer selbst bewohnt werden.

Gefördert werden hier alle baulichen Maßnahmen zur Modernisierung und Instandsetzung, die zur Erhaltung, Nutzung und Verbesserung des Gebäudes und des privaten Wohnumfeldes geeignet sind. Voraussetzung ist, dass die geplanten Maßnahmen mit der Unteren Denkmalbehörde abgestimmt worden sind.

Zur Denkmalförderung kann ein Baudarlehen in Höhe von 85 % der anerkannten Bau- und Baunebenkosten, maximal 80.000 Euro gewährt werden. Die Zinsen betragen für einen Zeitraum von zehn Jahren nach der Fertigstellung jährlich 0,5 %. Danach ist das Darlehen marktüblich zu verzinsen. Daneben sind ab Auszahlung des Darlehens eine jährliche Tilgung von 4 % und ein Verwaltungskostenbeitrag von 0,5 % zu leisten.

Für alle Förderprogramme gilt, dass keine Maßnahmen gefördert werden, mit denen schon begonnen worden ist. Als Maßnahmebeginn zählt auch der Abschluss eines Leistungs- oder Liefervertrages.

Da in diesem Programmjahr noch freie Kontingente zur Verfügung stehen, können entsprechende Förderanträge gestellt werden. Für eine Beratung zum Thema Neuschaffung von Mietwohnungen oder zur Förderung von baulichen Maßnahmen im Wohnungsbestand vereinbaren Sie bitte mit den Mitarbeitern der Abteilung für Wohnungswesen des Stadtplanungsamtes Frau Babel -Tel.: 70 3499- oder Herrn Holtkötter -Tel.: 70 3580- einen Termin. Hier erhalten Sie auch ausführliche Informationsbroschüren zu den Förderprogrammen und die entsprechenden Antragsvordrucke.