Verbraucherzentrale in Bottrop: Arbeit für weitere fünf Jahre abgesichert

Die Tätigkeit des Bottroper Büros der Verbraucherzentrale ist für die nächsten fünf Jahre gesichert. Einen entsprechenden Vertrag haben heute (5. Mai) Matthias Arkenstette, Mitglied der Geschäftsleitung der Verbraucherzentrale NRW, sowie Oberbürgermeister Bernd Tischler und Stadtkämmerer Willi Loeven im Rathaus unterzeichnet. Der Oberbürgermeister lobte beim Treffen die konstruktiven Verhandlungen und betonte: "Die Verbraucherzentrale ist eine notwendige Institution und wichtige Anlaufstelle für viele Bottroperinnen und Bottroper, was 12.300 Beratungen und 916 Veranstaltungskontakte im Jahr 2012 belegen. Die Anfragenden erhalten hilfreiche Tipps im Umgang mit unseriösen Firmen genauso wie bei technischen Sachfragen oder in bestimmten Rechtsfragen." Matthias Arkenstette bedankte sich seinerseits bei Rat und Verwaltung für die Unterstützung und den Beschluss für den neuen Vertrag. "Gerade für eine Stadt mit ständigem Zwang zum Sparen ist das keine Selbstverständlichkeit. Es zeigt, dass Politik und Verwaltung in Bottrop die Verbraucher stärken wollen. Das ist eine gute Grundlage für unsere weitere Arbeit."

Die Verbraucherzentrale NRW ist seit 1980 in Bottrop mit einer Beratungsstelle tätig. Als Basis für die Tätigkeit im Stadtgebiet wird zwischen Stadt und Landesverband jeweils für fünf Jahre ein Vertrag abgeschlossen, der jetzt vom 1. Januar2015 bis 31.12.2019 gilt. Das umfangreiche Beratungsangebot der Verbraucherzentrale wird dabei in Parität finanziell abgesichert. Das heißt, 50 Prozent der nicht durch Einnahmen gedeckten Kosten trägt das Land, die andere Hälfte die jeweilige Kommune, also hier Bottrop.

In konkreten Zahlen bedeutet dies: Unter Berücksichtigung der allgemeinen Kostenentwicklung sind die Gesamtkosten für das Jahr 2015 mit 170.000 Euro berechnet und steigen dann bis zum Jahre 2019 auf rund 188.000 Euro. Damit entwickelt sich der kommunale Anteil von rund 85.000 Euro im Jahr 2015 auf maximal 94.000 Euro im Jahre 2019. Allerdins greift dabei eine "Höchstbetragsabsicherung", was bedeutet, dass für den Fall das Kosten unterschritten, auch geringere Anteilsummen abgerechnet werden.