Stadt Bottrop verschickt Informationsblätter

Die Stadt Bottrop verschickt zurzeit Faltblätter an alle Hauseigentümer im Stadtgebiet. Damit will die Stadt auf die aktuelle Rechtslage rund um die privaten Abwasserleitungen hinweisen. Seit November 2013 gilt in Nordrhein-Westfalen eine neue gesetzliche Regelung. Jeder Grundstückseigentümer ist danach dafür verantwortlich, dass seine Anlagen regelmäßig überwacht werden und den Regeln der Technik entsprechen. Besondere Fristen für eine Überprüfung gibt es in Wasserschutzgebieten, hier muss eine Prüfung bis Ende 2020 durchgeführt worden sein. Dies gilt für alle Häuser, die ab 1965 erbaut wurden. Bei älteren Häusern muss die Prüfung sogar bis Ende 2015 durchgeführt worden sein. Diese Frist gilt innerhalb der Wasserschutzgebiete auch für Leitungen, die gewerbliche oder industrielle Abwässer führen und vor 1990 hergestellt wurden. Der Flyer ist auch auf der städtischen Internetseite www.bottrop.de erhältlich. Zusätzlich steht eine spezielle Webseite zur Verfügung. Sie enthält viele zusätzliche Informationen über technische und rechtliche Fragen. Die Seite ist unter der Adresse bottrop.buergerinfo-abwasser.de erreichbar.